Die Abzugssätze für die MIA bleiben 2025 unverändert: 27 %, 36 % und 45 %, je nach Investition. Die Definitionen vieler Betriebsmittel werden aufgrund staatlicher Beihilfevorschriften oder weil sie nicht mehr innovativ sind, verschärft. Wir besprechen die wichtigsten Änderungen und wichtigsten Überlegungen.