Viehhalter in Brabant drohen Stickstoffrechte zu verlieren, ohne dass ihre Genehmigungen formell widerrufen werden. Ab 1. Juli 2026 will die Provinz die Nutzung von „Latent-Stickstoff-Flächen“ verbieten, obwohl Betriebe noch gültige Naturgenehmigungen haben.
Van Dun Advies warnt vor Rechtsunsicherheit und fordert klare Regeln. „Betriebe müssen wissen, woran sie sind“, sagt Chris van der Heijden. „Die Genehmigung bleibt, darf aber bald nicht mehr genutzt werden. Was ist sie dann noch wert?“
Latent-Stickstoff-Flächen sind genehmigte, aber ungenutzte Flächen, z.B. für leerstehende Ställe oder nie realisierte Baurechte. Laut Entwurf dürfen diese Flächen ab 1. Juli 2026 nicht mehr genutzt werden, wenn ein Stall drei Jahre leer steht oder nicht innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung gebaut wurde. Die Provinz wählt ein Nutzungsverbot ohne formellen Widerruf.
Laut Van Dun Advies führt dies zu Unsicherheit und Klagen. „Es ist unklar, wann das Verbot gilt und wie es durchgesetzt wird. Es gibt keinen formellen Widerruf, aber die Genehmigung darf nicht genutzt werden. So können Betriebe keine fundierten Entscheidungen treffen.“
Auch eine Interessenabwägung fehlt. „Bei einem Widerruf müssen Interessen von Natur und Genehmigungsinhaber abgewogen werden. Dieses Verbot wirkt wie ein Widerruf, nur ohne Abwägung. Das ist nicht sorgfältig.“ Zudem herrscht Unsicherheit über Beweise bei Kontrollen.
Van Dun Advies hat eine Stellungnahme eingereicht, da die Rechtsgrundlagen eingehalten werden müssen. „So verhindern wir, dass Unternehmer den Wert ihrer Genehmigung erst im Nachhinein erfahren.“
Betrieben wird geraten, ihre Situation rechtlich prüfen zu lassen. Manchmal ist es sinnvoll, vor dem 1. Juli 2026 zu starten oder Flächen anderweitig zu nutzen. Dafür muss vor dem 1. Januar 2025 begonnen und bis spätestens 1. Juli 2026 ein Naturschutzantrag gestellt werden.