15. & 16. Oktober 2025 | brabanthallen Den bosch

Strengere Regeln für die Unterbringung von Wanderarbeitern ab 1. Juli 2025
Van Dun Advies B.V.

Strengere Regeln für die Unterbringung von Wanderarbeitern ab 1. Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich der SNF-Standard erheblich. Dies betrifft alle, die Wanderarbeiter beherbergen. Wer nach diesem Datum eine Baugenehmigung beantragt oder eine Unterkunft in Betrieb nimmt, muss strengere Anforderungen erfüllen.

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Ab dem 1. Juli 2025 wird der SNF-Standard (Foundation for Flexible Housing Standards) erheblich geändert. Diese verschärften Regeln betreffen alle, die Wanderarbeiter beherbergen. Wenn Sie nach diesem Datum eine Baugenehmigung beantragen oder in eine neue Unterkunft ziehen, müssen Sie strengere Anforderungen erfüllen. Mindestens 15 m² pro Person sind vorgeschrieben.

Die Nutzfläche pro Bewohner erhöht sich von 10–12 m² auf 15 m², einschließlich Schlafzimmer. Diese Anforderung gilt für Neubauten sowie für neue Hotel- und Pensionsimmobilien, die nach dem 1. Juli eröffnet werden.

Einzelzimmer sind Standard.
Ab sofort müssen Schlafzimmer von einer Person belegt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Zimmers ist nur auf Wunsch der Bewohner möglich.

Planung und Genehmigung erfordern mehr Präzision.
Sie müssen nachweisen können, dass die Nutzfläche korrekt gemessen wurde. Tageslicht und Raumaufteilung müssen ebenfalls im Vorfeld korrekt sein: Inspektoren führen Nachmessungen durch, und Fehler können zu Sanktionen oder Nachinspektionen führen.

Bitte beachten Sie: Es gilt kein Übergangsrecht.
Das Datum Ihrer ersten Umweltgenehmigung ist ausschlaggebend dafür, ob die neuen Standards gelten. Wenn Sie zu lange warten, unterliegen Sie den strengeren Vorschriften. Unsere Bauingenieure planen bereits mit 15 m² pro Person, Einzelzimmern und ausreichend Tageslicht.

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Kontaktieren Sie Van Dun Advies. Wir besprechen gerne Ihre Anforderungen.

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